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   BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 538/02   

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https://dejure.org/2003,4037
BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 538/02 (https://dejure.org/2003,4037)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 1 BvR 538/02 (https://dejure.org/2003,4037)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 538/02 (https://dejure.org/2003,4037)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Staatskasse bei der Bestellung eines Sequesters; Beauftragung eines privaten Dritten zur Erreichung eines Rechtsschutzzieles; Ausfallhaftung des Staates für die Aufwendungen anlässlich einer Sequestration ; Entwertung des vorläufigen Rechtsschutzes bei ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenersatz bei gerichtlich angeordneter Sequestration

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 437
  • NVwZ 2004, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 538/02
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis führt, über dessen "Richtigkeit" (in dem allgemeinen Sinn von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit") sich streiten lässt, und der unterlegene Teil geltend machen könnte, dass die Wertung des Richters fragwürdig sein mag, weil sie den Interessen der einen oder der anderen Seite zu viel oder zu wenig Gewicht beigelegt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

    Den angegriffenen Entscheidungen ist auch nicht zu entnehmen, dass die Rechtsanwendung bei einer verständigen Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie könnte auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 538/02
    b) Auch folgt aus dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), dass der Staat, schafft er Verfahrensweisen, die die Beauftragung eines privaten Dritten erforderlich machen, innerhalb des zur Verfügung gestellten Systems dafür Sorge tragen muss, dass auch Unbemittelte das Rechtsschutzziel erreichen können (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 538/02
    Danach kommt entsprechend den Grundsätzen über die Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 248 ) die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht in Betracht.
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Ein weiteres Instrument, um das Ausfallrisiko in Grenzen zu halten, ist die rechtzeitige Entnahme von Vorschüssen (Keller DZWIR 2003, 101, 102; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 11 Rn. 90; vgl. ferner BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003 - 1 BvR 538/02).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 218/03

    Ansprüche des Zwangsverwalters bei unzulänglicher Masse

    Ebensowenig kann sich der Zwangsverwalter an die Staatskasse halten (RG SeuffA 69 [1914], 299; zur fehlenden Haftung der Staatskasse gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 22. Januar 2004 - IX ZB 123/03, ZInsO 2004, 336; zum Sequester vgl. BVerfG ZInsO 2004, 383).
  • LG Göttingen, 03.11.2004 - 10 T 111/04

    Bestimmung der angemessenen Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters;

    Die Kammer folgt insoweit ausdrücklich nicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Potsdam (NZI 2004, 272 [AG Potsdam 26.03.2004 - 35 IN 68/03] = ZInsO 2004, 383 [BVerfG 14.10.2003 - 1 BvR 538/02] ), das die Festlegung der Mindestvergütung in Höhe von 500, 00 EUR als von Anfang an verfassungswidrig ansieht und deshalb generell die Mindestvergütung auf 2.000,00 EUR anhebt.
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